Inklusion an Schulen in Deutschland

Recht auf eine würdevolle Inklusion von Autisten an Schulen ist Gesetz!!!

Immer wieder scheitert die Inklusion von autistischen Kindern an Schulen und Eltern sind verzweifelt.
Oft erwartet die Schule, dass die Eltern das Kind „hinbekommen“ und fähig machen, normal und ohne
höheren Aufwand für die Schule zu „funktionieren“.
Kinder sollen zu Therapien geschleppt werden, obwohl Autismus nicht heilbar ist.
Gerne wird direkt nach einem Schulhelfer verlangt, da
die Schule keine „Kapazitäten“ hätte, auf besondere Bedürfnisse einzugehen.
Eine eigene Integrationshilfe, die den Schüler täglich begleitetet, sollte aber nur dann zum Einsatz kommen, wenn das Kind trotz aller Bemühungen der Schule einen erhöhten Förderbedarf hat.

Leider gibt es zahlreiche Fälle, in denen Kinder und ihre Eltern unter Druck gesetzt werden und sich Aussagen anhören müssen, wie:

  • Das Kind muss repariert werden
  • Das Kind muss sich zusammenreißen können
  • Es kann kein Unterricht und soziale Integration erfolgen, wenn eine problemlose Kommunikation mit einem Autisten nicht möglich ist
  • Das autistische Kind ist selber Schuld, wenn eine Integration nicht funktioniert… weil es nicht „normal“ kommuniziert
  • Eltern müssen dafür sorgen, dass das Kind „normal“ wird- sonst sind die Eltern schuld und machen etwas falsch

Solche Aussagen verletzen die Würde von den Kindern und ihren Eltern. Auch Autisten und ihre Eltern sind Menschen mit Menschenrechten.

Was die meisten nämlich nicht wissen: Inklusion ist bereits eine gesetzliche Verpflichtung von Schulen!
Jede Schule muss ein Qualifizierungskonzept haben,
in dem Inklusion berücksichtigt wird.

Die Landesschulbehörde hat ein Portal für Schulen, in dem zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen gerade auch für Autismus angeboten werden.

Eltern haben das Recht, sich das Qualifizierungskonzept der Schule vorlegen zu lassen. Die Schule ist verpflichtet, sich auch im Bereich Autismus fortzubilden und eigenverantwortlich Kapazitäten für die Inklusion zu organisieren.

Wenn die Schule das verweigert, kann der zuständige Sachbearbeiter der Landesschulbehörde des jeweiligen Bundeslandes darüber informiert werden. Dieser wird die Schule dann auffordern, sich zu qualifizieren.

Diese wichtige Information ist den meisten Eltern gar nicht bekannt. Doch das wird nun hoffentlich anders. Kinder und Eltern müssen ihre Rechte kennen.

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